COVID-19

SICHERHEITSMASSNAHMEN

Die Gesundheit unseres Publikums sowie unseres Ensembles und aller MitarbeiterInnen steht für uns an oberster Stelle. Unser COVID-19 Präventionskonzept und unsere COVID-19 Beauftragte sorgen für Ihre Sicherheit und die Einhaltung der Hygienevorschriften.

Beim Zutritt zum Veranstaltungsort wird gemäß der 3-G-Regel“ kontrolliert!

Wir bitten Sie folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Ihren Nachweis gemäß „3-G-Regel“ und
  • Ihren Lichtbildausweis

Insbesondere bedeutet die „3-G-Regel“:

  • ein gültiger Impfnachweis entsprechend den Vorgaben der Österr. Bundesregierung, oder
  • ein registrierter Antigen-Selbsttest – nicht älter als 24 Stunden (oesterreich-testet.at), oder
  • ein von einer befugten Stelle durchgeführter Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden), oder
  • PCR Test (nicht älter als 72 Stunden), oder
  • ein ärztliches Attest einer bereits überstandenen Infektion (nicht älter als 6 Monate), oder
  • ein Absonderungsbescheid nach § 4 Abs. 18 EpiG. (nicht älter als 6 Monate)
  • ein Labor-Nachweis über neutralisierende Antikörper (nicht älter als drei Monate)

Bitte reisen Sie rechtzeitig an, da die Kontrollen beim Eintritt mehr Zeit als bisher in Anspruch nehmen werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir beim Einlass die gesetzlich vorgeschriebenen Kontaktdaten erheben müssen. Die Daten (Vorname, Nachname, Telefonnummer und ev. Mailadresse) werden ausschließlich für den Zweck des Contact Tracing (Rückverfolgung bei einem Krankheitsfall) verwendet und 28 Tage nach der Vorstellung gelöscht.

Wenn Sie sich damit sicherer und wohler fühlen, empfehlen wir Ihnen das Tragen eines Mund-Nasenschutzes während Ihres Aufenthaltes am Veranstaltungsort.